Verordnung zur IED: Bundesregierung hat kein Zutrauen in deutsche Industrie

 

Anlässlich der Beratung über Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) erklärt der Wirtschafts- und Europaexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Schwanholz: "Die Verordnung setzt weitestgehend die aus deutscher Sicht eher schwachen europäischen Vorgaben in nationales Recht um und vergibt die große Chance, Deutschlands Wettbewerbsvorsprung im Anlagenbau auszubauen. Diese Haltung lässt nur einen Rückschluss zu: Die Bundesregierung hat kein Zutrauen in die deutsche Industrie."

"So erfreulich die europaweiten Verbesserungen zu werten sind, in Deutschland selbst wird sich an der faktischen Lage durch die Verordnung kaum etwas ändern. Hier gilt der Stand der Technik und viele Anlagen liegen mit ihren tatsächlichen Emissionen schon heute weit darunter. Die Verordnung setzt weitestgehend die aus deutscher Sicht eher schwachen europäischen Vorgaben in nationales Recht um und vergibt dabei die große Chance, Deutschlands Wettbewerbsvorsprung im Bereich innovativer (Umwelt-)Technologien im Anlagenbau auszubauen. Diese defensive Haltung lässt nur einen Rückschluss zu: Die Bundesregierung hat kein Zutrauen in die deutsche Industrie.
Bei einer Expertenanhörung am Montag dieser Woche erklärten die Sachverständigen nahezu einvernehmlich, dass die deutsche Industrie durch die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in deutsches Recht nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf keine gravierenden Verschärfungen der Umweltschutzmaßnahmen zu erwarten hätte. Dadurch ergeben sich für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen keine substanziellen Verbesserungen. Das kann kein ernstgemeinter Vorschlag der Regierung sein.
Die SPD hat deshalb einen Entschließungsantrag eingereicht, der Nachbesserungen im Bereich von Quecksilber, Feinstaub und der Abfallmitverbrennung einfordert.
Die vor zwei Jahren beschlossene IED regelt die Vermeidung und Verminderung von Schadstoff-Emissionen aus Industrieanlagen in Luft, Wasser und Boden. Sie muss bis zum 6. Januar 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden."

 
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