Barrierefreiheit

Was bedeutet eigentlich Barrierefreiheit?

Der Begriff "barrierefrei" ist trotz aller Gesetze, Richtlinien und Initiativen häufig nur in Fachkreisen bekannt. Dabei steht er in immer mehr Bereichen unserer Gesellschaft eine Rolle - vom Tourismus, über Architektur und Infrastruktur, bis hin zur Telekommunikation und Informationstechnologie.

Menschen mit Behinderungen, Senioren und Migranten

Viele Menschen können sich auch heute noch nicht vorstellen, dass das Internet seine Grenzen und Barrieren hat. Besonders betroffen sind Menschen mit Behinderungen, Senioren und Menschen mit Migrationshintergrund. Und das ist durchaus ein Problem, denn heutzutage sind beispielsweise Arbeitsplätze ohne technologische Grundausstattung kaum mehr denkbar.

So ist das Internet heute als Informations- und Kommunikationsmedium nicht mehr wegzudenken. Wissen ist jederzeit an jedem Ort verfügbar. Doch nur, wer darauf Zugriff hat, kann hinsichtlich Bildung und Fortschritt mithalten. Nicht nur ältere Menschen haben häufig technologische Entwicklung in vielen Bereichen verpasst. Auch Menschen, die aufgrund sozialer Umstände wenig Zugriff auf die Errungenschaften der Informationstechnologie haben, bleiben auf der Strecke. Unter der Überschrift "digitale Integration" gibt es europaweit Bemühungen die Möglichkeiten der Informationstechnologie allen Menschen zugänglich zu machen. In Deutschland bildet die BITV die gesetzliche Grundlage für diese Idee.

Barrierefreies Internet bedeutet "Zugang für Alle"

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist. Sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem, Endgerät, etc.), wie auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Zum Beispiel können Blinde nichts mit einer grafischen Navigation anfangen. Sehbehinderte können keine kleinen Texte im Grafikformat lesen.

Um allen Menschen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen wurden Richtlinien für barrierefreies Internet entwickelt. In Deutschland ist dies durch

  • das BGG, dem "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen"
  • die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" § 1 BGG geregelt:

"Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen."

Für uns steht bei der Barrierefreiheit aber nie die Vorschrift an sich, sondern immer die Praxistauglichkeit unserer Lösung im Vordergrund. Daher haben wir den Internetauftritt testen und durch unseren Dienstleister Cybay New Media optimieren lassen.

Da für uns Barrierefreiheit kein Selbstzweck ist, sondern neben dem direkten Nutzen für Menschen mit Behinderungen  gleichzeitig einen Gewinn für die Usability und die Zugangsmöglichkeiten aller Zielgruppen bedeutet, freuen wir uns über Ihre Anregungen, um unser Angebot stetig zu verbessern.