Europa

Martin Fahnen

Seit Juli 2012 gehöre ich dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union als stellvertretendes Mitglied an. Von 2002 bis Juni 2012 habe ich als ordentliches Mitglied des EU-Ausschusses die Bericherstattung für europäische Wirtschafts-, Energie- und Forschungspolitik sowie die Themen Klima und Telekommunikation betreut. 

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Der EU-Ausschuss ist der zentrale Ort des europapolitischen Entscheidungs- prozesses im Bundestag und wirkt an der Gestaltung der Europapolitik mit. Er ist zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration. Als Querschnitts- ausschuss wird er dort tätig, wo europäische Vorhaben verschiedene Politikfelder betreffen. Der EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages nimmt eine verfassungsrechtliche Sonderstellung ein. Seit dem Vertrag von Maastricht ist er – neben dem Verteidigungsausschuss und dem Ausschuss für Auswärtiges – einer von drei Ausschüssen, deren Einrichtung durch das Grundgesetz zwingend vorgesehen ist. Als einziger Bundestagsausschuss kann der EU-Ausschuss im Sonderfall Stellungnahmen stellvertretend für den Bundestag verabschieden. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass dem EU-Ausschuss nicht nur Mitglieder des Deutschen Bundestages angehören, sondern auch deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Diese sind allerdings nicht stimmberechtigt. Der EU-Ausschuss hat sich im Zuge der Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages erfolgreich dafür eingesetzt, die Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundestages an der Europapolitik auszubauen. Durch die 2006 geschlossene Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung über die Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten wird zum einen eine umfassendere und frühere Unterrichtung über europapolitische Vorgänge sichergestellt. Zum anderen erhalten Stellungnahmen des Bundestages ebenso wie Beschlüsse des EU-Ausschusses mehr Relevanz. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird der Bundestag noch mehr Verantwortung in der Europapolitik haben. Das betrifft inbesondere die neuen Instrumente der Subsidiaritätsrüge bzw. –klage. Die Modalitäten zur Wahrnehmung dieser erstmals direkten Mitwirkungsmöglichkeiten sind im Begleitgesetz zur Ratifizierung geregelt.

Arbeitsgruppe "Angelegenheiten der Europäischen Union" der SPD-Bundestagsfraktion

Die SPD-Abgeordneten im EU-Ausschuss bilden innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion die Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union, kurz AG Europa. Die AG Europa bereitet europapolitische Grundsatzentscheidungen der SPD-Bundestagsfraktion vor und erarbeitet die europapolitischen Anträge für die Beschlussfassung im Plenum. Sie trifft sich regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages zur Vorbereitung der Sitzungen des EU-Ausschusses. Da Europapolitik häufig andere Politikfelder mitbetrifft, sorgt die AG Europa für die Koordinierung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion.

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Bericht der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union zum Ende der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages PDF 1,29 MB