Schwanholz: "Ein gutes Zeichen für Deutschland und Europa"

 

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem Europäischen Fiskalpakt erklärt der Wirtschafts- und Europa-Experte der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Schwanholz:

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtskräftigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Europäischen Fiskalpakts bestätigt. Damit ist erst einmal der Weg für zwei starke Instrumente gegen die Krise freigemacht worden. Gleichzeitig unterstreichen die Karlsruher Richter eine zentrale Forderung der SPD, nämlich die parlamentarischen Haushaltsrechte zu erhalten. Ohne Zustimmung des Bundestages werden die deutschen Hilfsgelder nicht erhöht werden können.

Damit wird es auch keine unbegrenzte und unkontrollierte Krisenbekämpfung geben. Dies gilt auch für die EZB, die – weil die Regierung Merkel in den letzten drei Jahren ein katastrophales Krisenmanagement an den Tag gelegt hat – nun auf den unbegrenzten Ankauf von europäischen Staatsanleihen setzt. Der ESM wird das heute leider nötige Vorgehen der EZB nicht allein finanzieren. Eine europäische Finanztransaktionssteuer muss dafür Mittel in die Kasse bringen. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen nun einlösen und unsere europäischen Partner von der Finanztransaktionssteuer überzeugen.

Mit diesem Urteil setzt das Bundesverfassungsgericht ein gutes Zeichen für Deutschland und Europa. Es fördert den solidarischen Kampf gegen die Krise und unterstreicht die europäische Tradition einer starken Demokratie."

 
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