Karlsruhe bestätigt Zweifel der SPD-Fraktion - Niederlage für Schwarz-Gelb

 

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Beteiligungsrechte des Bundestages/ Neunergremium" erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete und Europa-Experte Dr. Martin Schwanholz: "Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht die parlamentarische Mitsprache als Teil eines effektiven Krisenmanagements anerkennt."

"Der Karlsruher Richterspruch ist eine herbe Niederlage für die schwarz-gelbe Koalition. Sie hat gegen den erklärten Zweifel der SPD-Fraktion einem geheim tagenden Kleinstgremium zu umfassende Entscheidungsbefugnisse in mitunter milliardenschweren Fragen der EFSF zugebilligt.

Natürlich muss es in eng begrenzten, sauber definierten Einzelfällen auch möglich sein, Entscheidungen schnell, nicht-öffentlich und trotzdem hinreichend parlamentarisch legitimiert zu treffen. Unsere Sorge, dass die von Schwarz-Gelb durchgesetzten Regeln zur Einsetzung eines Neunergremiums dafür nicht geeignet sind, wurde heute jedoch höchstrichterlich bestätigt.

Sowohl die EFSF als auch das dazugehörige Stabilisierungsmechanismusgesetz sind notwendig und wurden von der SPD-Fraktion mitgetragen. Effektive Krisenbekämpfung darf jedoch nicht zu Lasten demokratischer Entscheidungsfindung gehen. Das bedeutet, hier kann nicht nur ein einziger (Sonder-) Ausschuss einbezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung den Weg für eine unserer parlamentarischen Tradition entsprechenden und der europäischen Integration dienenden Lösung geöffnet. Damit ist zugleich klar, dass es sich nicht um eine Fachfrage einzelner Ausschüsse handeln darf."
 

 

 


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