Europäische Union startet Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Menschenrechtskonvention

 

In Straßburg haben heute die Beitrittsverhandlungen zur Menschenrechtskonvention zwischen der Europäischen Union und dem Europarat begonnen. Dazu erklärt der Europaexperte Dr. Martin Schwanholz (SPD): "Die EU sollte aus meiner Sicht möglichst schnell der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, um ihren Bürgerinnen und Bürgern einen noch besseren Grundrechteschutz zu gewährleisten."

Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält durch den Beitritt zur Menschenrechtskonvention neue Möglichkeiten. Nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe kann er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Individualbeschwerde erheben, wenn er sich durch die Europäische Union in seinen Grundrechten verletzt sieht.

"Der heutige Tag ist ein wirklich historischer Augenblick für den Grundrechtsschutz in Europa. Mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention werden die Bürgerinnen und Bürger Europas zukünftig von einem noch stärkeren Schutz ihrer Grundrechte profitieren", so Schwanholz.

Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages erhält die EU die rechtliche Grundlage zur Unterzeichnung des vom Europarat verwalteten Völkerrechtsvertrages. Mit dem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention erfolgt eine Gleichstellung der EU mit ihren Mitgliedstaaten. Damit kann die EU in Rechtssachen vor dem Straßburger Gerichtshof gehört werden.
 

 

 


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