Europa schützt deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

 

Zum Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Umsetzung des EuGH-Urteils "Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-jährigen" erklärt der Osnabrücker Europa-Experte Dr. Martin Schwanholz (SPD):
Oft genug wird Europa, vor allem "Brüssel", als Moloch stigmatisiert, der nur über Gurkenkrümmung bestimmt - was übrigens nicht mehr stimmt - oder, der den Mitgliedstaaten unsoziale wettbewerbsbedingte Politik vorschreibt.

Was oft verschwiegen wird: Zahlreiche soziale Maßnahmen, zum Beispiel im Bereich des Mutterschutzes oder auch des Kündigungsschutzes entstehen aufgrund europäischer Vorschriften. Und das ist auch gut so. Im Zweifel wahrt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der deutschen Bürgerinnen und Bürger.

So muss mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes "zur Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr für die Länge der Kündigungsfristen" der Kündigungsschutz von jungen Leuten geschützt und gestärkt werden. Eine Diskriminierung wegen Alters wird deshalb in Zukunft auch in Deutschland verboten sein.

Kaum jemand wird in diesem Fall bedauern, dass europäisches Recht Vorrang vor deutschem Recht hat.

 
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