Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: Neuregelung der Regelsätze in der Grundsicherung erforderlich

 

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschriften im SGB II über die Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Sie werden dem Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Sozialstaatsgebot) durch den Staat nicht gerecht.

Unter dem nachfolgenden Link können Sie den kompletten Text  des Papiers "SPD-Aktuell vom 10. Februar" lesen:  

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SPD-Aktuell zur Grundsatzentscheidung der Bundesverfassungsgerichts PDF 81 KB
 

 


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