Schwanholz: Lissabon-Vertrag setzt sich durch

 

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit des Lissabon-Vertrags mit dem Deutschen Grundgesetz erklärt der EU-Experte Dr. Martin Schwanholz:

Heute ist ein entscheidender Tag für Europa. Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag für nicht verfassungswidrig erklärt hat. Damit besteht der Lissabonner Vertrag eindeutig vor dem Deutschen Grundgesetz.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich von Beginn an für die Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages eingesetzt. Das heute verkündete Urteil stärkt eindeutig den Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht setzt seine inhaltliche Linie von Maastricht fort: So sind Nachbesserungen an dem Begleitgesetz erforderlich. Dies werden wir noch vor der Bundestagswahl erneuern und auf diese Weise die Beteiligungsrechte des Bundestages weiter verbessern. So haben wir nicht nur heute, sondern auch künftig gewonnen – und eine Ratifikation des Lissabon-Vertrags durch Deutschland wäre in diesem Jahr noch möglich.

Gauweiler und die Linke sind mit ihrer Ablehnung des Vertrags gescheitert. Bundestag und Bundesregierung haben gewonnen. Das Urteil ist damit ein klares Signal an die Wählerinnen und Wähler Irlands, den tschechischen Präsidenten Klaus und den polnischen Präsidenten Kaczynski, dass Bedenken gegen den Vertrag unbegründet sind. Einer Ratifizierung des Lissabon-Vertrags steht endgültig nichts mehr entgegen.


 

 

 


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