EU- Bürger müssen sich bis zum 17. Mai für die Europawahl registrieren lassen

 

„Alle Bürger aus einem anderen EU-Land, die seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Deutschland haben, sind berechtigt am 7. Juni bei der Europawahl hier zu wählen“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz. „Es ist aber ganz wichtig, sich dafür bis zum 17. Mai, also bis zum Ende dieser Woche, bei der zuständigen Gemeinde ins Wahlregister eintragen zu lassen.“

EU-Bürger dagegen, die bereits bei der Europawahl 2004 in Deutschland gewählt haben, müssen sich nicht noch einmal neu registrieren lassen.

Das Formular für die Registrierung kann man bei der zuständigen Gemeinde erhalten oder auf der Seite www.bundeswahlleiter.de runterladen. Das ausgefüllte Formular muss dann vor dem 17. Mai an die zuständige Gemeinde geschickt werden. Die Wahlunterlagen erhält man anschließend per Post.

„Die Bürgerinnen und Bürgern entscheiden mit ihrer Stimme über ihre Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Parlament und damit über die Gestaltung der Europäischen Politik“ so Schwanholz. „Ich kann daher jedem nur an Herz legen, seine Stimme auch zu nutzen und am 7. Juni wählen zu gehen.“

Die SPD steht bei dieser Wahl für ein soziales Europa der Menschen. „Wir wollen ein Europa, in dem es Platz für gute Arbeit und gute Lebensbedingungen gibt. Wer will, dass das Europa der Zukunft eine starke und soziale Gemeinschaft wird, der muss am 7. Juni für die SPD stimmen,“ so Schwanholz.

 

 


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