Schwanholz: SPD schafft Sicherheit für Autokäufer

 

„Es ist uns gelungen, eine Nachbesserung bei der Umweltprämie durchzusetzen und so eine Rechtssicherheit für alle Autokäufer herzustellen“: erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz anlässlich der Neuregelung bei der sogenannten Abwrackprämie. „Zukünftig ist die Vorlage eines Kaufvertrages über einen Neuwagen für die Reservierung der Umweltprämie ausreichend.“

Der Deutsche Bundestag hatte Anfang Februar im Rahmen des Konjunkturprogramms II eine Umweltprämie zur Stützung der Automobilbranche beschlossen. Demnach erhält jeder, der in diesem Jahr sein mindestes neun Jahre altes Auto verschrottet und gleichzeitig einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 kauft, eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro. Viele potentielle Autoverkäufer waren jedoch auf Grund der hohen Nachfrage verunsichert, ob sie auch bei längeren Lieferungszeiten noch in den Genuss der Prämie kommen würden. Bislang war für die Auszahlung der Umweltprämie die Vorlage der Neuzulassung des gekauften PKWs notwendig.

„Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich jetzt mit Vorlage eines rechtverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren“: erläutert Schwanholz das neue Verfahren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen PKW und die Verschrottung des Altfahrzeuges erfolgt ist und beides nachgewiesen wurde. Auf Grund der notwendigen technischen Umstellungen tritt das neue Verfahren ab dem 30. März 2009 in Kraft.

Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.

 

 


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