Schwanholz: Sozialdemokraten kämpfen weiter für ein soziales Europa

 

"Das Europäische Parlament hat der vorgeschlagenen Anhebung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden eine klare Absage erteilt und wird diese Position auch weiter konsequent vertreten" berichtet der SPD-Europaexperte Dr. Martin Schwanholz.

In der gestrigen Sitzung des EU-Ausschusses des Deutschen Bundestages stand mit der "Europäischen Arbeitszeitrichtlinie" ein Thema auf der Tagesordnung, das dem zuständigen Berichterstatter der SPD– Bundestagsfraktion, Dr. Martin Schwanholz, sehr am Herzen liegt.

Bereits im Dezember hatte das Europäische Parlament dafür gestimmt, nationale Ausnahmeregelungen bei der Arbeitszeitrichtlinie zukünftig zu verbieten und eine EU-weite Höchstwochenarbeitszeit von 48 Stunden durchzusetzen. Zurzeit bestehende Ausnahmeregelungen ermöglichen es, dass Arbeitnehmer nach Absprache auch 60 - 65 Stunden pro Woche arbeiten können. Das Europäische Parlament will diese Sonderregelungen jedoch auslaufen lassen.

Ein weiterer Streitpunkt in der Diskussion um die Arbeitszeitrichtlinie ist die von einigen nationalen Regierungen geforderte Unterscheidung zwischen aktivem und inaktivem Bereitschaftsdienst, in der nur der aktive Dienst als Arbeitszeit gelten soll. Das Europäische Parlament will hingegen, dass Bereitschaftsdienste grundsätzlich als Arbeitszeit angerechnet werden.

Um eine Einigung bei der Arbeitszeitlichtlinie zu erreichen, wird nun ein Vermittlungsausschuss zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat eingesetzt. Die Verhandlungsdelegation des Europäischen Parlaments wird von der Sozialdemokratin Mechthild Rothe geleitet. Rothe machte deutlich, dass sie vom Rat erwarte, die berechtigten Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernst zu nehmen.

Martin Schwanholz erklärte dazu: "Es ist gut und wichtig, dass sich die sozialdemokratischen Abgeordneten auf Europäischer Ebene unnachgiebig für den Schutz von Arbeitnehmerrechten stark machen. Wir brauchen ein sozial ausgestaltetes Europa, in dem die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernst genommen werden. Denn soziale Standards bedeuten einen deutlichen Wettbewerbsvorteil für nachhaltigen Wirtschaftserfolg."

 

 


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