Schwanholz begrüßt Einführung von Mindestlohn für fast vier Millionen Beschäftigte

 

Der Bundestag hat diese Woche die Einführung von Mindestlöhnen für weitere 1,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen. "Damit profitieren jetzt schon fast vier Millionen Beschäftigte von Mindestlöhnen": begrüßt Dr. Martin Schwanholz (SPD) den gestrigen Entschluss des Bundestages.

In Deutschland werden Löhne und Arbeitsbedingungen eigentlich im Rahmen der Tarifautonomie von Tarifvertragsparteien ausgehandelt. "Dieses ist ein bewährtes System zur Lohnfindung, das wir mit Entschiedenheit verteidigen": erklärt Schwanholz. "Wir dürfen jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass die Tarifbindung in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig abgenommen hat. Aus diesem Grund sind wir als Politik in der Verantwortung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unfairer Entlohnung zu schützen. Darum haben wir uns in der Großen Koalition stets für die Durchsetzung von Mindestlöhnen eingesetzt." In der CDU/ CSU – Bundestagsfraktion sorgt das Thema Mindestlöhne dagegen nach wie vor für Aufruhr. So versuchten Vertreter des Wirtschaftsflügels der Union noch am Dienstag während der Fraktionssitzung, den Fraktionschef Volker Kauder dazu zu drängen, die für Donnerstag terminierte Abstimmung zum Mindestlohn von der Tagesordnung des Deutsches Bundestages zu nehmen. "Daran sieht man wieder einmal, dass verlässliche Sozialpolitik auf Dauer eben nur mit einer sozialdemokratischen Regierungsmehrheit zu sichern ist": so Schwanholz. Bislang konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits in acht Branchen (Bauhauptgewerbe, Abbruchgewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, und die Briefdienstleistungen) vom Arbeitnehmerentsendegesetz profitieren. "Durch das gestern im Bundestag verabschiedete Gesetz, werden zukünftig Beschäftigte aus sechs weiteren Branchen (Aus- und Weiterbildungsdienstleistung, Pflegebranche, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft sowie die Bergbauspezialdienste) Mindestlöhne bekommen.": erklärt Schwanholz. Auch für die Zeitarbeitsbranche wurde im Koalitionsausschuss eine Lohnuntergrenze vereinbart, die nichts anderes als einen Mindestlohn bedeutet. "Dies ist ein Durchbruch": so Schwanholz. "Denn mit dieser Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und der Etablierung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schaffen wir für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte faire Arbeitsplatzbedingungen. Insgesamt profitieren damit rund 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faktisch von Mindestlöhnen."

 

 


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