Mehr Mitbestimmung in Europa – Europäische Betriebsräte werden gestärkt

 

"Starke Europäische Betriebsräte sind gerade unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen ein wichtiges Instrument zur Wahrung von Arbeitnehmerrechten", erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz (SPD) anlässlich der Zustimmung des Rates zur vom Europäischen Parlament beschlossenen Novellierung der Europäischen Betriebsräterichtlinie.

Die neuen Regeln für Europäische Betriebsräte legen den Grundstein für eine starke und effektive Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Unternehmen. "Die schnelle Einigung von Europäischem Parlament und EU-Arbeitsministern ist ein wichtiger Schritt zu einem Europa, in dem Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte hohen Stellenwert genießen", so Schwanholz.

"Es ist ganz wesentlich sozialdemokratischem Druck in Brüssel wie in Berlin zu verdanken, dass gegenüber dem ursprünglichen Richtlinienentwurf weitergehende Forderungen durchgesetzt werden konnten", betonte der Europaexperte.

Mit der neuen Europäischen Betriebsräterichtlinie soll Versuchen von Konzernleitungen, Belegschaften in grenzüberschreitenden Unternehmen gegeneinander auszuspielen, ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Grundlegend ist, dass die Anhörungs- und Unterrichtungsrechte ausgeweitet werden. Künftig müssen die europäischen Betriebsräte rechtzeitig vor der Entscheidung über Umstrukturierungen oder Betriebsverlagerungen informiert und angehört werden. Dies gilt auch dann, wenn weitreichende Unternehmensentscheidungen nur die Belegschaft in einem Land betreffen. Fällen wie beim Nokia-Werk in Bochum wird damit vorgebeugt.

"Ein besonders wichtiger Erfolg ist die von Gewerkschaften und Sozialdemokraten seit langem geforderte Einführung von 'wirksamen und abschreckenden Sanktionen' gegenüber Unternehmen, die diese Konsultationspflichten missachten", sagt der Politiker. Die Konkretisierung der Sanktionen liegt in den Händen der Mitgliedstaaten. Hier wird zu überlegen sein, ob die in Deutschland bisher für Verstöße vorgesehenen Geldstrafen von maximal 15.000 Euro einer Anpassung bedürfen.

"Die Reform der Europäischen Betriebsräte war längst überfällig. Eine zügige Umsetzung in Deutschland ist nun geboten – im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und im Interesse eines glaubwürdigen Sozialen Europas", so Schwanholz abschließend.

 

 


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