Schwanholz: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

 

"Starke Kinder brauchen eine starke Lobby. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Da werden wir nicht locker lassen", so der Osnabrücker SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz anlässlich des Weltkindertages am 20. September.

Die SPD will die Kinderrechte in Deutschland stärken und das Grundgesetz entsprechend ergänzen. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung wäre ein klares Signal an die Rechtsprechung und an die Gesellschaft. "Wir müssen das Wohl des Kindes stärker in den Mittelpunkt stellen", erklärte Schwanholz weiter.

Insbesondere das Recht auf bestmögliche Förderung und die verfassungsrechtliche Garantie von kindgerechten Lebensbedingungen fehlen bislang im Grundgesetz. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher eine entsprechende Ergänzung von Artikel 6 des Grundgesetzes vorgeschlagen. Das von zahlreichen Organisationen getragene „Aktionsbündnis Kinderrechte“ unterstützt diese Forderung.

Mit einer solchen Änderung des Grundgesetzes könnten mittel- bzw. langfristig die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Bildungspolitik oder im Baurecht eine stärkere Berücksichtigung als bisher finden.


Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Schwanholz: "Es ist völlig unverständlich, warum die Union in dieser Frage so lange zögert. Den Worten der Kanzlerin sollten Taten folgen. Ich fordere daher die CDU/CSU auf, ihre Haltung zu überdenken und den Weg für die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung frei zu machen."

 

 


Kommentar schreiben

Netiquette
 

Spamschutz

Senden
 

Netiquette

Schließen
 

Unsere Internetseite soll eine Plattform für ernsthafte Diskussionen sein, bei dem Toleranz, Offenheit und Fairness zu den Grundprinzipien gehören. Wir begrüßen sachliche und konstruktive Inhalte, die zu einer angeregten Diskussion beitragen und der Meinung anderer Kommentatoren tolerant und unvoreingenommen begegnen. Wird gegen diese Grundprinzipien verstoßen, kann dies zur Löschung von Kommentaren führen.

Um bei uns zu kommentieren muss die eigene E-Mail-Adresse angegeben werden. Selbstverständlich wird diese E-Mail-Adresse nicht veröffentlicht und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Angabe einer falschen E-Mail-Adresse ist ein Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen. Wir machen daher Stichproben, die dann zur Löschung von Kommentaren führen können. Mit Absenden des Formulars werden unsere Nutzungsbedingungen anerkannt.