Schwanholz: Volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit nur mit Mindestlohn

 

Bis spätestens April 2009 muss die Bundesregierung über die Öffnung des Arbeitsmarkts für Bürgerinnen und Bürger aus mittel- und osteuropäischen EU-Staaten entscheiden.

"Eine Öffnung unseres Arbeitsmarktes ohne Mindestlöhne kann und darf es nicht geben. Das wäre unverantwortlich, nicht nur gegenüber den Beschäftigten, sondern auch gegenüber den 3,7 Millionen Arbeitslosen in Deutschland", so Dr. Martin Schwanholz, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für europäische Beschäftigungspolitik anlässlich eines Gesprächs der SPD-Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen mit den niedersächsischen SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament Erika Mann und Matthias Groote. "Für deutsche und nicht-deutsche Arbeitnehmer müssen gleiche Sozial- und Lohnstandards gelten."

Die niedersächsischen SPD-Bundestagabgeordneten fordern die Bundesregierung auf, die Arbeitsmarktbeschränkungen nur dann aufzuheben, wenn zuvor effektive Regelungen gegen Lohndumping getroffen wurden. Dazu müssten zügig weitere Branchen ins Entsendegesetz aufgenommen und Mindestlöhne, wo nötig und gemäß der Koalitionsabsprache, über das Mindestarbeitsbedingungsgesetz festgelegt werden. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten für einen generellen gesetzlichen Mindestlohn.

Spätestens 2011 laufen die Beschränkungen bei der Arbeitnehmer-Freizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit für die 2004 beigetretenen mittel- und osteuropäischen EU-Staaten definitiv aus. Bereits zuvor wird die EU- Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland greifen, die bis 2010 in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Diese Richtlinie wird es ausländischen Unternehmen erleichtern, ihre Beschäftigten zeitweise nach Deutschland zu entsenden. Deutsche Tariflöhne gelten für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht automatisch. Nach einem kürzlich ergangenen EuGH-Urteil im Fall des lettischen Bauunternehmens Laval dürfen entsandte Arbeitnehmer ausdrücklich zu Löhnen unterhalb der geltenden Tariflöhne des Gastlandes beschäftigt werden.

Schwanholz: "Wer hier nicht mit Mindestlöhnen vorsorgt, nimmt bewusst eine Lohnabwärtsspirale in Kauf." Am besten sei ein genereller gesetzlicher Mindestlohn. "Das ist das wirksamste Instrument um sicherzustellen, dass ausländische Arbeitnehmer nicht zu schlechteren Bedingungen arbeiten als deutsche Beschäftigte."

 

 


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