Schwanholz: Bemühungen um EU-weite Regelung zu Betriebsrenten müssen fortgesetzt werden

 

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben eine EU-weite Regelung von Betriebsrenten vorerst auf Eis gelegt.

"Es ist sehr bedauerlich, dass die Bemühungen um eine Einigung gescheitert sind", so der Osnabrücker SPD-Bundestagsabgeordnete und Europaexperte Dr. Martin Schwanholz. Das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge für die Beschäftigten zu erleichtern, müsse in jedem Fall weiter verfolgt werden.

"Wer ständig mehr Flexibilität von den Arbeitnehmern fordert, muss auch bereit sein, die betriebliche Altersvorsorge entsprechend anzupassen", sagte Schwanholz mit Blick auf die deutschen Arbeitgeberverbände. Diese hatten im Vorfeld massiv gegen die Brüsseler Pläne mobilisiert.

Das EU-Gesetz, das Einstimmigkeit erfordert hätte, scheiterte an den Bedenken der Niederlande. Die niederländische Regierung legte ihr Veto ein, weil die erfolgten Abstriche aus ihrer Sicht das EU-Gesetz zu sehr verwässert hatten.

Der Richtlinienentwurf sah vor, die Übertragbarkeit von Betiebsrenten zu erleichtern. Beschäftigte sollten ihre Betriebsrentenansprüche bei einem Wechsel des Arbeitgebers behalten. Bisher gehen über Jahre erworbene Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel in vielen Fällen verloren.

Die Europäische Kommission hat angekündigt, einen überarbeiteten Richtlinienentwurf vorzulegen. Frühestens unter portugiesischer Präsidentschaft kann ein neuer Einigungsversuch unternommen werden.

 

 


Kommentar schreiben

Netiquette
 

Spamschutz

Senden
 

Netiquette

Schließen
 

Unsere Internetseite soll eine Plattform für ernsthafte Diskussionen sein, bei dem Toleranz, Offenheit und Fairness zu den Grundprinzipien gehören. Wir begrüßen sachliche und konstruktive Inhalte, die zu einer angeregten Diskussion beitragen und der Meinung anderer Kommentatoren tolerant und unvoreingenommen begegnen. Wird gegen diese Grundprinzipien verstoßen, kann dies zur Löschung von Kommentaren führen.

Um bei uns zu kommentieren muss die eigene E-Mail-Adresse angegeben werden. Selbstverständlich wird diese E-Mail-Adresse nicht veröffentlicht und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Angabe einer falschen E-Mail-Adresse ist ein Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen. Wir machen daher Stichproben, die dann zur Löschung von Kommentaren führen können. Mit Absenden des Formulars werden unsere Nutzungsbedingungen anerkannt.