Schwanholz: Einschränkung der Kontrollrechte bei Arbeitnehmer-Entsendung unakzeptabel

 

"Die Kommission betreibt Marktliberalisierung auf dem Rücken der Beschäftigten. Das schafft kein Vertrauen in die EU. Im Gegenteil: Damit untergräbt sie das Vertrauen der Bürger in die EU noch weiter", so Dr. Martin Schwanholz, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Osnabrück, zur neuesten Mitteilung der EU-Kommission in Sachen Arbeitnehmerentsendung.

In der am Mittwoch vorgelegten Mitteilung bewertet die Kommission die nationalen Maßnahmen zur Überwachung der Arbeitnehmerentsendung. Erklärtes Ziel der Kommission ist es, unnötige Hindernisse auf dem europäischen Dienstleistungsmarkt zu beseitigen. Sie stellt vor allem jene Vorschriften infrage, die die entsandten Beschäftigten verpflichten, Arbeitsvertrags- und Sozialversicherungsnachweise mit sich zu führen, und die von den entsendenden Unternehmen fordern, einen Bevollmächtigten im aufnehmenden EU-Staat zu benennen.

Sollten die Kontrollen wie im Papier der Kommission vorgesehen eingeschränkt werden, wäre, so Schwanholz, vor allem eins erreicht: "Der deutsche Zoll hätte es noch schwerer als ohnehin schon, gegen illegale Beschäftigung vorzugehen. Also Freie Fahrt voraus für Lohn- und Sozialdumping." Allerdings sei die Kommission schon bei der Dienstleistungsrichtlinie mit dem Versuch gescheitert, die Kontrollvorschriften einzudämmen. Dass sie dennoch nicht davon ablasse, sei daher umso weniger verständlich und zeuge von einem merkwürdigen Demokratieverständnis, so Schwanholz weiter.

Die Kommission fordert außerdem dringend eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der EU-Staaten bei der Kontrolle der Arbeitnehmerentsendung. Schwanholz, der in der SPD-Fraktion für die europäischen Beschäftigungspolitik zuständig ist: "Die Kommission gibt selbst zu, dass die Zusammenarbeit der Behörden so gut wie gar nicht funktioniert. Trotzdem will sie die nationalen Kontrollen einschränken. Das ist paradox."

 

 


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