Schwanholz: Erfolg für Deutschland - EuGH billigt Schutz vor Lohndumping

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutschen Vorschriften zum Schutz vor Lohndumping auf dem Bau weitgehend bestätigt.

"Der EuGH hat die einseitige Liberalisierungspolitik der EU-Kommission endlich mal in die Schranken verwiesen", sagte der Osnabrücker SPD- Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz.

Dem Urteil zur Folge darf in Deutschland auch weiterhin verlangt werden, dass der Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, der Nachweis der Lohnzahlungen sowie der Arbeitszeitnachweis vom ausländischen Arbeitgeber in deutscher Sprache vorgehalten werden müssen.

Europaexperte Schwanholz: "Damit ist sicher gestellt, dass wir auch in Zukunft mit effizienten Kontrollen gegen Lohn- und Sozialdumping auf deutschen Baustellen und bei der Gebäudereinigung vorgehen können." Schwanholz begrüßte es ausdrücklich, dass der EuGH in seinem Urteil klar gestellt hat, dass der Aufwand einer Übersetzung nicht unverhältnismäßig gegenüber dem angestrebten Ziel sei, den entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den vorschriftsmäßigen sozialen Schutz zu gewähren. Von dem Urteil betroffen sind auch alle Branchen, die nach Beschluss der Koalition künftig ins deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden sollen.

Die EU-Kommission hatte gegen das deutsche Arbeitnehmer- Entsende- gesetz geklagt, insbesondere gegen die Übersetzungspflicht. Diese erschwert nach Ansicht der Kommission ausländischen Unternehmen den Einsatz ihrer Mitarbeiter auf deutschen Baustellen. Der Gerichtshof erklärte indes, im Interesse des Arbeitnehmerschutzes sei die deutsche Vorschrift gerechtfertigt. Kontrollen auf den Baustellen würden ohne eine Übersetzung der Unterlagen übermäßig erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.

 

 


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