Ein guter Tag für Bahnreisende in Europa

 

Am Dienstag hat das Europäische Parlament eine deutliche Verbesserung der Rechte von Passagieren im europäischen Eisenbahnverkehr beschlossen. "Das beweist einmal mehr: die EU bringt Verbraucherinnen und Verbrauchern einen ganz konkreten und spürbaren Nutzen", so der Osnabrücker SPD-Bundestagsabgeordnete und Europapolitiker Dr. Martin Schwanholz.

Ab Herbst 2009 haben Bahnreisende in der EU bei durch die Bahnen verschuldeten Verspätungen Anrecht auf Entschädigung: 25 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung zwischen einer und zwei Stunden, 50 Prozent des Fahrpreises bei einer noch größeren Verspätung. "Auch für die Kunden der Deutschen Bahn bedeutet das erhebliche Verbesserungen", sagte Schwanholz, der im EU-Ausschuss des Bundestages für Verbraucherschutz zuständig ist. Bisher gilt in Deutschland eine freiwillige Kundencharta der Bahn, in der sich die DB AG verpflichtet, bei Verspätung von über einer Stunde 20 Prozent des Fahrpreises zu erstatten.

Anders als von den europäischen Verkehrsministern ursprünglich vorgesehen, werden die neuen Regelungen nicht nur für Fahrgäste im grenzüberschreitenden Verkehr gelten, sondern für Fahrgäste in allen Fernzügen. "Das ist ein großer Erfolg der schwierigen Verhandlungen. Damit gelten gleiche Rechte für Fahrgäste in einem Zug", so Schwanholz weiter. Schließlich sei es nicht nachvollziehbar, wenn in einem verspäteten Zug von Berlin nach Warschau die in Berlin eingestiegenen Passagiere Entschädigungen erhielten, die in Poznan zugestiegenen jedoch nicht.

Schwanholz: "Besonders erfreulich ist, dass die Bahnunternehmen in die Pflicht genommen werden, mehr für Fahrgäste mit Behinderungen zu tun und dafür zu sorgen, dass diese die Züge nutzen können." Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, haben gemäß der neuen EU-Verordnung ein grundsätzliches Anrecht auf Beförderung durch die Bahnen. Das heißt, dass die Bahnunternehmen auch auf Bahnhöfen ohne Personal alles daransetzen müssen, um gehbehinderten Fahrgästen den Zugang zu ermöglichen.

Die neue Verordnung über Fahrgastrechte im europäischen Eisenbahnverkehr regelt darüber hinaus auch die Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen und die Haftung der Bahnen für Fahrgäste und deren Gepäck.

 

 


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