Schwanholz: EU-Globalisierungsfonds unterstützt erstmals Arbeiternehmer

 

Die Europäische Kommission hat den deutschen Antrag auf Fördermittel in Höhe von 12,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) für die ehe- maligen Beschäftigten des Handyherstellers BenQ genehmigt. "Das sind sehr gute Neuigkeiten für alle diejenigen, die nach der BenQ-Pleite noch immer keinen neuen Job haben. Hier zeigt die EU, dass sie auch anders kann als nur schöne leere Versprechungen zu machen", sagte Dr. Martin Schwanholz (SPD), Osnabrücker Bundestags- abgeordneter und in der SPD-Bundestags- fraktion zuständig für europäische Beschäftigungspolitik.

Mit den EGF-Mitteln soll die berufliche Wiedereingliederung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt werden. Dabei geht es in erster Linie um zusätzliche Mobilitätshilfen, Qualifizierungen und Existenz- gründerhilfen. Von der deutschen BenQ-Insolvenz waren rund 3.300 Arbeitnehmer an den Standorten München, Kamp-Lintfort und Bocholt betroffen.

"Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich um die Fördermittel aus Brüssel bemüht hat", so Schwanholz weiter. "Für die 2000 Menschen, die ihren Job bei BenQ ohne eigenes Verschulden verloren haben und noch keinen neuen Arbeitsplatz haben, ist es letztlich egal, ob sie mit Berliner oder Brüsseler Geldern unterstützt werden."

Schwanholz hatte sich als zuständiger SPD-Berichterstatter bei den Beratungen im Bundestag dafür stark gemacht, den EGF trotz Bedenken in der Sache nicht abzulehnen. Die Kritik der Fachpolitiker am Vorschlag der EU-Kommission bezog sich vor allem auf eine unnötige Dopplung europäischer Förderstrukturen im Bereich der Beschäftigungspolitik.

Schwanholz: "Jeder Betroffene, der jetzt von den zusätzlichen Hilfen profitieren wird, rechtfertigt, dass wir dem EGF die Zustimmung nicht verweigert haben." Stattdessen sei es richtig gewesen, bei den Verhandlungen in Brüssel Änderungen an der konkreten Ausgestaltung des EGF durchzusetzen. Der EGF könne nun dank eng gefasster Interventionskriterien nicht als Ersatz für nationale Arbeitsmarkt- maßnahmen benutzt werden. "Aber mit dem EGF zeigt die EU endlich, dass sie begriffen hat, dass Globalisierung kein Allheilmittel ist und Europa die Verlierer der Globalisierung nicht im Regen stehen lassen darf."

Der EGF wurde zum 1. Januar 2007 eingerichtet und unterstützt EU-weit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz infolge des globalen Strukturwandels verloren haben. Voraussetzung ist, dass mindestens 1.000 Arbeitsplätze betroffen sind und ein direkter Zusammen- hang zwischen den Entlassungen und Globalisierungseffekten besteht, z.B. bei Standortverlagerungen von Unternehmen in Drittstaaten. Antrag- stellung und Umsetzung der Maßnahmen liegen in der Hand der EU- Mitgliedsstaaten. Insgesamt stellt der EGF 500 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

 

 


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