Schwanholz: Niedersachsen in der Pflicht

 

Stadt und Landkreis Osnabrück müssen entlastet werden

Die Bundesregierung hat sichergestellt, dass die Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Der Bund beteiligt sich grundsätzlich an den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV-Gesetz). Diese Beteiligung war für das Jahr 2005 vorläufig auf 29,1% festgelegt worden. Eine erste Überprüfung der Höhe der Bundesbeteiligung, die im Oktober nach den im Gesetz festgelegten Berechnungen erfolgte, ergab jedoch einen tatsächlichen und zukünftigen Beteiligungssatz von 0%.

"In der letzten Woche haben wir im Koalitionsausschuss vereinbart, dass der Bundesanteil an den kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende für die Jahre 2005 und 2006 auch weiterhin bei 29,1% liegen wird", erläutert der Osnabrücker SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz. "Ich möchte an dieser Stelle insbesondere Franz Müntefering für die gefundene Lösung danken. Er hat mit diesem Ergebnis erreicht, dass die Kommunen die vereinbarten 2,5 Mrd. Euro auch tatsächlich erhalten. Damit haben die Kommunen für die nächsten beiden Jahre Planungssicherheit und deshalb haben die kommunalen Spitzenverbände diesem Ergebnis auch zugestimmt. Wir sind den Kommunen, aber insbesondere den Ländern einen großen Schritt entgegen gekommen."

Jetzt liege es am Land Niedersachsen, dass die vollständige Entlastung bei den Kommunen auch tatsächlich ankommt, so Schwanholz weiter: "Es ist Sache der Länder, die Minderausgaben im Bereich des Wohngeldes vollständig an die Kommunen und die Landkreise weiter zu geben."

Ebenfalls müsse die Landesregierung dafür Sorge tragen, einen Ausgleich zu schaffen zwischen den unterschiedlich betroffenen Städten und Gemeinden. "Es gibt Kommunen, die profitieren und Kommunen, die Minus machen. Mir ist wichtig, dass sichergestellt wird, dass der Stadt und dem Landkreis Osnabrück keine Belastungen entstehen. Dieses Problem darf nicht auf Kosten des Bundes gelöst werden. Hier ist das Land in der Pflicht", betonte Schwanholz abschließend.

 

 


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