Zugesagte Entlastung für die Kommunen muss kommen - Auch Land Niedersachsen in der Pflicht

 

Bundeswirtschaftsminister sichert Überprüfung zu

Die Warnung der Stadt Osnabrück vor möglichen Mehrbelastungen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden ernst genommen. Regierung und Fraktionsspitze sagen Bundestagsabgeordnetem Dr. Martin Schwanholz Überprüfung zu.

In der heutigen Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion wurde noch einmal eine gründliche Überprüfung der Auswirkungen von Hartz IV auf die finanzielle Situation der Kommunen gefordert. Der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Osnabrück legte Fraktionschef Franz Müntefering und Wirtschaftsminister Clement die Zahlen der Stadt Osnabrück vor. Deren interne Berechnung hatten ergeben, dass die als "Hartz IV" bekannt gewordene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht zu einer finanziellen Entlastung, sondern zu weiteren Belastungen für die Kommunen führen würde. „Dies darf natürlich nicht sein. Den Kommunen wurden 2,5 Mrd. Euro Entlastung zugesagt. Dabei muss es bleiben“, so Schwanholz.

In einem anschließenden persönlichen Gespräch wurde der Forderung noch einmal Nachdruck verliehen. Minister und Fraktionschef zeigten sich einig, dass es kein Abrücken von den geplanten Entlastungen für die
Kommunalfinanzen geben dürfe. Sie sicherten zu, die vorgelegten Zahlen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern. Fraktionschef Müntefering wies jedoch darauf hin, dass auch das Land Niedersachsen
ebenso wie alle anderen Bundesländer seine im Vermittlungsausschuss gemachten Zusagen einhalten und die Entlastung gleichmäßig an die Kommunen weitergeben müsse.

Regierung und Opposition hatten sich im Vermittlungsausschuss Ende letzten Jahres auf eine Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. Euro geeinigt. Aufgrund der besonderen Schwierigkeit, dass es laut Grundgesetz keine direkten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern geben darf, hatten die Länder im Vermittlungsausschuss zugesagt, die bei Ihnen entstehenden Einsparungen an die Kommunen weiterzugeben.

 

 


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