Schwanholz: Entlastung für Kommunen beschlossene Sache

 

Zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV)

Am Donnerstag hat Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, anlässlich eines Treffens von Bundestagsabgeordneten mit den Hauptverwaltungsbeamten des Bezirks Weser-Ems noch einmal das von der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss vorgelegte Angebot zur Finanzierung der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) bekräftigt. Dies teilte Dr. Martin Schwanholz, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Osnabrück, mit.

Kernteil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung ist die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von 1,8 Mrd. Euro über eine quotale Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung.

"Der Bund entlastet wie versprochen die Kommunen. Das war und ist unser Hauptanliegen", so Schwanholz. Die Kommunen erhalten also die zugesagte Entlastung um 2,5 Mrd. Euro. Dazu kommt für die Kommunen und kreisfreien Städte in Weser-Ems, dass der kalkulatorische Fehlbetrag von 167 Mio. Euro anteilig durch die 1,8 Mrd. Euro und anteilig durch die 140-200 Mio. Euro des Wohngeldausgleiches durch das Land Niedersachsen ausgeglichen wird.

"Das Land Niedersachsen steht somit ebenfalls in der Verantwortung. Die Entlastung funktioniert nur, wenn die Länder ihre Zusage aus dem Vermittlungsverfahren einhalten und die Entlastungen durch die Hartz-IV-Reform vollständig an die Kommunen weitergeben", erläuterte der Osnabrücker weiter.

Die CDU-regierten Bundesländer haben allerdings die Verhandlung über das Maßnahmenpaket auf die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses, d.h. auf den 17. Juni, vertagt. "Dieses geschah offensichtlich vor dem Hintergrund der am 13. Juni stattfindenden Europawahl", so Schwanholz. "Das hilft den Kommunen allerdings kein bisschen weiter."

 

 


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