Mehr Geld für Alleinerziehende – auch für volljährige Kinder

 

Seit dem 1. Januar d.J. gilt für tatsächlich allein erziehende Elternteile der neue Steuerentlastungsbetrag von 1.308 Euro pro Jahr.

"Auch Alleinerziehende, in deren Haushalt eigene volljährige und kindergeldberechtigte Kinder leben, können den neuen Freibetrag geltend machen", so der Osnabrücker SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz. "Und Alleinerziehende, die beispielsweise schwer behinderte oder zu pflegende Personen in ihrem Haushalt betreuen, die nicht an der Haushaltsführung beteiligt sind, können bei der Finanzverwaltung den Entlastungsbetrag geltend machen." Hier hatte in den letzten Wochen Unklarheit geherrscht.

"Diese Lücke wird rückwirkend zum 1. Januar geschlossen. Für alle kindergeldberechtigten Kinder gilt dann auch auf dem Papier das Gleiche", erklärte Schwanholz nach einer Sitzung des Finanzausschusses, der am Mittwoch die Neuregelung beschlossen hatte.

Der neue Freibetrag ersetzt den ehemaligen Haushaltsfreibetrag, den das Bundesverfassungsgericht 1998 als verfassungswidrig beanstandet hatte. Die Begründung: unverheiratete Paare waren verheirateten gegenüber finanziell im Vorteil. Deshalb wurde er stufenweise abgeschmolzen.

"Nach dem von uns so lange wie möglich hinausgezögerten Wegfall des Haushaltsfreibetrages haben wir nun endlich ein Instrument, mit dem wir die besonderen Belastungen von tatsächlich allein erziehenden Müttern und Vätern ausgleichen können", so Schwanholz weiter.

Neben dem bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) in Höhe von 2.160 Euro jährlich und der Erhöhung des Kindergeldes um über ein Drittel seit 1998 wird somit zusammen mit dem neuen Freibetrag für tatsächlich allein Erziehende der ursprüngliche Haushaltsfreibetrag weitestgehend ersetzt.

 

 


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