Kommunen werden entlastet

 

Der Vermittlungsausschuss hat sich nach zähem Ringen endlich zum Kommunalen Optionsgesetz einigen können.

"Die Gewinner sind die Arbeitsuchenden und die Kommunen", so Dr. Martin Schwanholz (SPD) zum Vermittlungsergebnis. "Die Union hat endlich ihre Blockadepolitik beendet. Damit ist die zugesagte Entlastung für die Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sichergestellt."

Um dies zu erreichen, stellt der Bund den Kommunen zusätzlich 3,2 Milliarden Euro als Beteiligung an den Unterkunftskosten zur Verfügung. "Dies entspricht immerhin einem Anteil an den gesamten Unterkunftskosten von fast 30 Prozent", verdeutlicht Schwanholz.

Hierdurch wird die Investitionskraft der Kommunen gestärkt. Gleichzeitig werden die Kommunen finanziell dazu in die Lage versetzt, eine flächendeckende Ganztagsbetreuung zu gewährleisten. Mit der Einfügung einer Revisionsklausel wird den Kommunen auch für die Zukunft die notwendige Planungssicherheit gegeben.

Damit der nahtlose Übergang vom bisherigen in das neue Leistungssystem gelingt, können die Träger der Sozialhilfe die Bundesagentur für Arbeit oder den zugelassenen kommunalen Träger verpflichten, die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2005 als Leistung zur Eingliederung in Arbeit fortzuführen.

"Jetzt kommt es darauf an, dass die erfolgreiche Arbeit der Kommunen, wie sie z.B. im Büro für Arbeitsmarktpolitik der Stadt Osnabrück vorbildlich geleistet wird, mit den Ressourcen der Bundesagentur für Arbeit gebündelt wird, damit den Menschen die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, schnell und zielgerichtet geholfen werden kann", so Schwanholz weiter.

 

 


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