Ab 2006 Unisex-Tarife bei der Riester-Rente

 

Intervention von Dr. Martin Schwanholz und Ulla Groskurt zeigt Erfolg

Mit Erfolg haben sich der Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz und die Landtagsabgeordnete Ulla Groskurt, die auch Vorstandsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) des SPD-Bezirks Weser-Ems und Osnabrücks ist, für die Gleichbehandlung von Frauen bei der Riester-Rente eingesetzt: Für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2006 im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge abgeschlossen werden, gelten geschlechtsneutrale Beiträge – die so genannten Unisex-Tarife. So wird sichergestellt, dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen Leistungen erhalten.

"Die Koalition hat mit dieser Entscheidung international wie national ein wichtiges Signal für Gleichberechtigung gesetzt – auch und gerade in der privaten Altersvorsorge", erklärt Schwanholz. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung galt bisher schon das Prinzip 'einheitlicher Tarif und gleiche Leistung'. "Umso wichtiger ist es, dass dieses Prinzip jetzt auch bei der privaten Vorsorge gilt", fügt Groskurt hinzu. "Schließlich soll die Riester-Rente in Zukunft einen Teil der gesetzlichen Rente ersetzen."

Bis zu dieser wichtigen Entscheidung der Koalitionsfraktionen gab es im Bereich der privaten Vorsorge keine Unisex-Tarife. Frauen haben in der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge bisher bis zu 15 Prozent weniger Rente im Alter ausgezahlt bekommen als Männer mit gleichen Verträgen. Begründet wurde die Ungleichbehandlung mit der längeren Lebenserwartung von Frauen, die im Durchschnitt vier Jahre älter werden als Männer – und damit auch länger Rente ausgezahlt bekommen.

Ein Gutachten für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hat diese Praxis als verfassungswidrig eingestuft: Die geschlechtsspezifische Unterscheidung auf der Grundlage der statistischen Lebenserwartung sei zu grob, weil auch viele Männer lang lebten und viele Frauen jung stürben, wird darin argumentiert.

Eingeführt werden die Unisex-Tarife ab dem 1.Januar 2006 im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes. Dieses umfangreiche Paket regelt den Übergang zur Besteuerung von Renten und zur Steuerfreistellung von Rentenbeiträgen ab 2005. "Mit den einheitlichen Tarifen für Männer und Frauen wird aber auch entsprechenden Forderungen des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission nachgekommen", weiß Schwanholz als Mitglied im Europa-Ausschuss des Bundestages. Diese will das Kriterium Geschlecht für die Errechnung von Tarifen verbieten.

 

 


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