Endlich Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche

 

Am Freitag hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen beschlossen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, mehr ehrenamtlich Engagierte in den Unfallversicherungsschutz einzubeziehen. Ehrenamtlich Tätige in Vereinen und Verbänden, die im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder Kirchen Aufgaben übernommen haben, werden künftig kraft Gesetz versichert. Zusätzlich können gemeinnützige Organisationen gewählten Ehrenamtsträgern auf freiwilliger Basis Unfallversicherungsschutz verschaffen.

"Bürgerschaftlich Engagierte leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres Gemeinwesens, deshalb werden sie jetzt bei ihrem Engagement besser abgesichert", erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz. "Das ist ein weiterer Schritt, um Ehrenamt und Engagement, das es in vielfältigster Form gibt, zu stärken", so der Osnabrücker weiter.

Es profitieren bürgerschaftlich Engagierte,

- die in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen tätig werden,

- die als gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit zur freien Versicherung erhalten; dies gilt ebenfalls für Engagierte in Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften,

- die bei Sachschäden als ehrenamtliche Helfer in Rettungsunternehmen tätig sind,

- die bei internationalen Organisationen Aufgaben wahrnehmen, auch Auslandslehrer und deutsche und nichtdeutsche Ortskräfte, die Tätigkeiten bei deutschen Einrichtungen im Ausland ausüben.

 

 


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