Anträge auf Kinderzuschlag jetzt stellen

 

Neue familienpolitische Leistung für Geringverdiener wird ab 1. Januar 2005 ausgezahlt

Ab dem 1. Januar 2005 haben gering verdienende Eltern Anspruch auf eine neue gezielte familienpolitische Leistung, teilt der SPD-Bundestags- abgeordnete Dr. Martin Schwanholz mit. Der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat trete zeitgleich mit dem neuen Arbeitslosengeld II in Kraft. Schwanholz rät deshalb allen gering verdienenden Eltern, jetzt einen Antrag auf den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen. "Die Familienkasse wird dann prüfen, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags besteht", so Schwanholz weiter.

Anspruchsberechtigt seien alle Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder. Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro und ggf. Wohngeld decke der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern ab. Der Einkommensbereich, in dem Familien Kinderzuschlag erhalten können, hänge von individuellen Verhältnissen ab, insbesondere auch von der Höhe der Miete und etwaigem Mehrbedarf. Informationen geben die Familienkassen der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit.

Der Kinderzuschlag muss schriftlich beantragt werden. Antragsformulare und Informationsmaterial sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de oder bei den Familienkassen der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit erhältlich. "Damit alle Berechtigten die Leistung pünktlich zum 1. Januar 2005 erhalten können, sollte ein Antrag so bald als möglich gestellt werden", betonte Schwanholz.

 

 


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