Schwanholz: "Kopfpauschalenmodell der Union unsozial" - Professor Karl Lauterbach in Osnabrück

 

Fernsehauftritte und Interviews gehören zu seinem Alltag. Am 9. Dezember hatten viele Osnabrücker die Möglichkeit, ihn live zu sehen: Gesundheitsexperte und Regierungsberater Prof. Dr. Dr. Karl W. Lauterbach.

Mit seinem Besuch folgte Lauterbach einer Einladung des Osnabrücker Bundestagsabgeordneten Dr. Martin Schwanholz. Anlass war ein Diskussionsabend zur Bürgerversicherung, um das Modell zu erläutern und detailliert vorzustellen.

"Das Kopfpauschalenmodell der Union ist unsozial", so Schwanholz. Lauterbach bekräftigte dies: "Mit diesem Modell würde es eine Umverteilung von unten nach oben in Deutschland geben, die sozial nicht zu verantworten wäre."

Der Diskussionsabend bildete den vorläufigen Höhepunkt einer von Martin Schwanholz initiierten Veranstaltungsreihe. Seit Monaten hatten sich die Mitglieder der SPD in Stadt und Landkreis Osnabrück in das Thema der Bürgerversicherung eingearbeitet.

Circa 200 Teilnehmer - Vertreter der Gewerkschaften, Parteimitglieder, aber auch viele neue Gesichter - nutzten den gestrigen Abend, Antworten auf offene Fragen zu bekommen. Viele Anregungen und Ansichten wurden dem Experten mit auf den Weg nach Berlin zu geben.

Neben Lauterbach und Schwanholz war das Podium mit Alfred Hilger, Vorsitzender der SPD des Landkreises Osnabrück, sowie Boris Pistorius, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrates der städtischen Kliniken Osnabrück, prominent besetzt.

Schwanholz betont: "Mir ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in die Zusammenhänge des Gesundheitssystems bekommen. Die Bürgerversicherung ist solidarisch und zukunftsgerecht."

Das Modell der Bürgerversicherung sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich in einer Bürgerversicherung versichern. Sowohl Erwerbseinkommen als auch Kapitaleinkommen bilden den Beitrag für die Bürgerversicherung; d.h. es wird das gesamte Einkommen (Arbeitseinkommen + Kapitaleinkünfte) für die Berechnung des Beitrages herangezogen. Dabei werden die lohn- und gehaltsabhängigen Beiträge weiterhin zu 50% vom Arbeitgeber mitgezahlt. Ebenfalls bleiben Kinder und Familienangehörige ohne eigenes Einkommen weiterhin mitversichert.

 

 


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