Schwanholz: Die neuen Minijobs – ein Gewinn für die Vereine

 

Bis zu 400 Euro brutto können die Beschäftigten steuer- und abgabenfrei künftig dazu verdienen. Besonders Übungsleiter, Betreuer und andere, die sich für ein geringes Entgelt in den Vereinen engagieren, profitieren von dieser neuen Regelung seit 1. April.

Sie können künftig mit einem Minijob bis zu 400 Euro brutto z.B. als FußballtrainerIn oder ChorleiterIn steuer- und abgabenfrei nebenher verdienen.

"Durch die Kombination von einem Minijob mit steuerfreier Aufwands- entschädigung für ÜbungsleiterInnen in Höhe von bis zu 1848 Euro pro Kalenderjahr haben Vereine künftig einen ganz anderen Gestaltungs- spielraum, der die Planung des Umfangs der Einsätze von Übungslei- terInnen deutlich vereinfachen wird", erklärt der Osnabrücker SPD- Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz. Dank der Minijobzentrale der Bundesknappschaft bedeuten die neuen Minijobs weniger Bürokratie: So zahlt der Arbeitgeber künftig pauschale Sozialbeiträge wie auch eine pauschalierte Steuer für seine Beschäftigten an die Bundesknappschaft als zentrale Meldestelle.

"Diese Neuregelung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung zur Unterstützung der Ver-eine und ehrenamtlich Engagierten", betonte der Osnabrücker.

Schwanholz fordert die Vereine auf, sich bei der Bundesknappschafft über die verbesserten neuen Möglichkeiten zu informieren. Auch das Wahlkreisbüro hilft bei ersten Anfragen gerne weiter, Telefon: 0541 – 202 390 73.

 

 


Kommentar schreiben

Netiquette
 

Spamschutz

Senden
 

Netiquette

Schließen
 

Unsere Internetseite soll eine Plattform für ernsthafte Diskussionen sein, bei dem Toleranz, Offenheit und Fairness zu den Grundprinzipien gehören. Wir begrüßen sachliche und konstruktive Inhalte, die zu einer angeregten Diskussion beitragen und der Meinung anderer Kommentatoren tolerant und unvoreingenommen begegnen. Wird gegen diese Grundprinzipien verstoßen, kann dies zur Löschung von Kommentaren führen.

Um bei uns zu kommentieren muss die eigene E-Mail-Adresse angegeben werden. Selbstverständlich wird diese E-Mail-Adresse nicht veröffentlicht und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Angabe einer falschen E-Mail-Adresse ist ein Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen. Wir machen daher Stichproben, die dann zur Löschung von Kommentaren führen können. Mit Absenden des Formulars werden unsere Nutzungsbedingungen anerkannt.