Schwanholz: Arbeit der kommunalen Beschäftigungsgesellschaften wird weiter gefördert

 

Nach erfolgreicher Umsetzung der ersten Stufe des Hartz-Konzepts steht in der zweiten Stufe zur Jahresmitte 2003 die grundlegende Strukturreform der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und die Modernisierung der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf der Tagesordnung.

Diese Reformen werden Verschiebungen bei den Kompetenzen für die Beschäftigungs- förderung beinhalten: So werden Bundesmittel für die Beschäftigungsförderung zukünftig an die Bundesanstalt für Arbeit fließen und dort koordiniert werden.

"Damit die erfolgreiche Arbeit, die die Kommunen bislang bei der Integration erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger leisten, fortgesetzt werden kann, wird es eine Öffnungsklausel geben", teilte der Osnabrücker SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Schwanholz mit. Dies sei nun in der SPD-Bundestagsfraktion klargestellt worden. "Die Öffnungsklausel soll es der BA ermöglichen, die Arbeit der kommunalen Beschäftigungsgesell- schaften bei den aktiven Arbeitsförderungsmaßnahmen einzubinden", so Schwanholz weiter.

"Die MaßArbeit gGmbH und das Büro für Arbeitsmarktpolitik leisten ausgezeichnete Arbeit. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren muss klar geregelt werden, wie die Zusammenarbeit zwischen der BA und diesen erfolgreichen Trägern in Zukunft aussieht."

 

 


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