Wahlverfahren und Wahlrechtsänderung

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Am 22. September 2013 SPD wählen!

Mit den Wahlen zum Deutschen Bundestag werden alle vier Jahre mindestens 598 Abgeordnetensitze vergeben. Wir wählen in der Bundesrepublik in einer so genannten personalisierten Verhältniswahl mit geschlossenen Listen. Praktisch bedeutet dies, dass jeder Wähler zwei Stimmen abgeben kann.

Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Insgesamt ist unser Land in 299 Wahlkreise unterteilt. Wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen auf sich vereinigen kann, zieht mit einem Direktmandat in den Bundestag ein.

Die Zweitstimme gibt man für eine Partei ab. Hiermit wird bestimmt, wie viel Prozent der Sitze im Deutschen Bundestag einer Partei zustehen. Wenn eine Partei mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erreicht, zieht sie in den Bundestag ein. Erlangt eine Partei mehr Sitze als Direktmandate, kann sie die restlichen Mandate über die Landeslisten vergeben.

Erlangte eine Partei früher dagegen mehr Direktmandate als Sitze, wurden ihr zusätzliche Überhangmandate zugesprochen. Dies hat zu teils starken Verzerrungen geführt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht wurde das Wahlrecht nun geändert. Ab der diesjährigen Bundestagswahl werden die entstehenden Überhangmandate vollständig ausgeglichen.