Meine Einkünfte


1. Abgeordneten-Entschädigung

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Diese Entschädigung beträgt derzeit 7.668 € monatlich (brutto). Diese Entschädigung wird ganz regulär versteuert.

Von den Nettobezügen zahle ich monatlich: Partei- und Sonderbeiträge, die Kranken- und Pflegeversicherung, Gewerkschaftsbeitrag, Vereinsbeiträge, Spenden etc.
Einher geht mit dieser Zahlung das Werbungskostenverbot für die Steuererklärung.


2. Kostenpauschale

Zur Begleichung meiner Sachausgaben (z. B. Autofahrten, Unterhaltung und Ausstattung meiner Büros, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Porto, Kosten für Zweitwohnung in Berlin etc.) erhalte ich als Abgeordneter eine steuerfreie Kostenvergütung in Höhe von derzeit 3.969,-- €.

Darüber hinaus werden die Kosten für Inlandsreisen per Bahn und Flugzeug, die in Ausübung des Bundestagsmandats anfallen, erstattet.


3. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Keine